Nun, gestern hat sich die Bevölkerung ja noch kollektiv gewundert, woher die SPD unsere Adressen, am Ende noch samt Wohnungsnummer, nimmt.
Heute gibt’s dazu die Auflösung – lassen wir doch den Partei- und Bürgerservice des SPD-Vorstands selbst sprechen:
Sehr geehrter Herr Merkel,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 18.09.2009 erreicht hat.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass der SPD-Kanzlerkandidat und Außenminister, Herr Frank-Walter Steinmeier, nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann. Er hat mich gebeten, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Politische Parteien haben die gesetzlich erlaubte Möglichkeit, beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Adressen von Wahlberechtigten zu erwerben – Gesetz über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) vom 26. Februar 1985, § 29 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen.
Der SPD Landesverband Berlin hat dies – in Abstimmung mit den Kandidatinnen und Kandidaten der SPD zur Bundestagswahl – zentral für alle Bezirke für die Altersgruppe der 18-25jährigen getan. Aus Datenschutzgründen gelangen die Adressen jedoch weder an die Abgeordneten – noch an die SPD-Kreisbüros, sondern werden ausschließlich für den Druck und den Versand des, in diesem Falle, Jungwählerbriefes verwandt.
Der Landesverband hat die Adressdaten nur zur einmaligen Nutzung erworben. Die Sorge, dass die Adressen weiterhin genutzt werden ist somit unbegründet.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat grundsätzlich die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten an politische Parteien dauerhaft zu widersprechen. Dies kann persönlich im Bürgeramt oder in einem formlosen Schreiben dem Bürgeramt oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mitteilt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die SPD, wie viele anderen Parteien auch, die Möglichkeit der direkten und persönlich adressierten Wahlwerbung nutzt. Sie ermöglicht eine sehr gezielte Ansprache bestimmter Altersgruppen und erlaubt es uns, z. B. mit einer Einladung zu einer Veranstaltung für Jungwählerinnen und Jungwähler diese direkt zu erreichen.
Freundliche Grüße
SPD Parteivorstand
Partei- und Bürgerservice
Nun wissen wir ja Bescheid. Mir ist’s immer noch unheimlich.
Man beruft sich hier auf “Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen” sowie Erwerb der Adressen “zur einmaligen Nutzung”. Ist ein besonderer Fall dann auch, wenn ich meinem angeblichen Cousin dritten Grades gern einmalig zum Geburtstag gratulieren möchte und dafür doch bitte gern seine Adresse samt Wohnungsnummer hätte?
Wahrscheinlich, hoffentlich!, nicht. Dennoch werde ich darüber nachdenken, der Weitergabe meiner Daten in Zukunft zu widersprechen.
PS: Danke an Ben für den folgenden freundlichen Hinweis!
ben :
hier das formular zum wiedersprechen: http://tr.im/z47I. gab auch gestern eine aktion der piratenpartei zu diesem thema (http://www.optoutday.de/)

Marcus Marcus, Politik
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